Hallenordnung

1. Öffnungszeiten

Die Halle ist ganzjährig von 8:00 – 23:00 Uhr geöffnet. Ausgenommen sind der 24. und 31. Dezember eines Jahres, an denen die Halle ab 13:00 Uhr geschlossen ist und der 1. Weihnachtstag, an dem die Halle ganztägig geschlossen ist. Die Platzbezeichnungen sind 1, 2 und 3.

2. Buchungen

Es gibt folgende Buchungsmöglichkeiten:

a) Jahrsabonnement (52 Spieltage)
b) Winterabonnement (30 Spieltage)
c) Sommerabonnement (22 Spieltage)
d) Einzelstunde (Quickstunde)
e) Doppelstunde (Quickstunde)
f) Zehnerkarte

3. Buchungsbedingungen

a) Abonnements

Abonnements sind schriftlich über die Hallenleitung des KTCs zu buchen. Montag bis Freitag von 16:00 bis 21:00 Uhr können Plätze nur im Jahrsabonnement gebucht werden. Nicht-Clubmitglieder müssen Hallen-Mitglieder werden. Der Jahresbeitrag beträgt 25,00 €. Die Abonnements gelten bis auf Widerruf und bedürfen der schriftlichen Kündigung.

b) Einzel-/Doppelstunden (Quickstunden) und Zehnerkarten

Buchungen erfolgen entsprechend der gültigen Preisliste über die Gastronomie oder telefonisch über die Buchungshotline. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich.

4. Zahlungsbedingungen

a) Sommer-, Winter- und Jahresabonnements werden nur durch Lastschrifteinzug- verfahren bezahlt. Abbuchungstermine sind: für Jahres- und Winterabonnements jeweils der 30. September, für Sommerabos der 1. April eines Jahres. Für Abonnements, die während einer laufenden Saison gebucht werden, wird der anteilige Mietzins berechnet.

b) Der Mietpreis für Einzelstunden (Quickstunden) ist vor Spielbeginn bei der Gastronomie oder bei der für die Vermietung autorisierten Person gegen Quittung zu entrichten.

5. Kündigung von Abonnements

Die Kündigung eines Hallenabonnements hat für die Sommersaison bis zum 01. Februar, für für die Wintersaison und für Jahresabos bis zum 1. August eines Jahres in schriftlicher Form zu erfolgen.

6. Spielberechtigung

a) Die Spielberechtigung gilt nur für den gemieteten Platz. Die gebuchte Spielzeit darf nicht überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Nachfolgespieler erscheinen. Sollte trotzdem weitergespielt werden, so ist der volle Einzelstundenpreis – unabhängig von der Benutzungsdauer – zu entrichten.

b) Der Vermieter kann aus internen Gründen (z.B. Turniere, Reparaturen) während der Saison den gemieteten Platz ändern bzw. gemietete Plätze gegen Gutschrift oder Ersatzstunden in Anspruch nehmen. In der Sommersaison haben Medenspiele, die witterungsbedingt in die Halle verlegt werden müssen, Vorrang vor den Abonnenten. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Für ausgefallene Stunden, die vom Mieter zu vertreten sind, wird kein Ersatz gewährt. Bei Ausfall von Stunden infolge höherer Gewalt besteht vom Vermieter keine Erstattungsverpflichtung.

c) Der Verein kann Trainern die Möglichkeit bieten, Tennisunterricht in der Halle zu geben. In diesen Fällen mietet der Trainer zu Beginn der Saison vom Verein gegen Vorkasse die zur Verfügung stehenden Plätze und Zeiten. Terminabsprachen und Bezahlung für das Training sind zwischen Trainer und Schüler direkt zu regeln.

7. Hallenordnung

a) Die Halle darf nur mit sauberen, profillosen Hallentennisschuhen betreten werden. Dies gilt auch für Zuschauer und Besucher. Gegebenenfalls sind die Schuhe vor dem Halleneingang auszuziehen. Die Halle kann dann auf Strümpfen betreten werden.

b) In der Halle dürfen keine Bälle benutzt werden, die vorher auf Außenplätzen gespielt worden sind.

c) Rauchen ist strengstens untersagt. Tiere haben keinen Zutritt.

d) Es dürfen weder Getränke noch Nahrungsmittel mit in die Halle gebracht werden. Ausnahme: Mineralwasser

e) Am Ende der Spielzeit ist die Beleuchtung des gebuchten Platzes auszuschalten wenn nachfolgend keine Spieler den Platz belegt haben.

f) Beschädigungen der KTC-Halle und der dazugehörigen Einrichtungen sind zu vermeiden bzw. unverzüglich der Hallenleitung, dem Vorstand oder der Gastronomie zu melden.

8. Haftung des Vermieters

Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der KTC-Halle bei Unfällen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art innerhalb und außerhalb der Anlage ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht ferner keine Haftung für Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen.

9. Ahndung von Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen und Hallenordnung

Die Benutzer der KTC-Halle und der dazugehörigen Einrichtungen sind für die von Ihnen verursachten Schäden und begangenen Verstöße verantwortlich. Bei Sachbeschädigungen trägt der Verursacher die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung. Reinigungskosten sind vom Verursacher von Verschmutzungen zu tragen. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter. Darüber hinaus kann von Mitgliedern des Vorstandes und der Hallenleitung bei Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen und die Hallenordung ein Ausschluss von der Platzbenutzung ausgesprochen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Einzelstunde oder des vollen Abonnements bleibt bestehen. Es erfolgt keine Rückerstattung für noch nicht abgespielte Stunden.